Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei Haas. Wir freuen uns über Ihren Besuch!
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Wir beschäftigen uns im Sozialrecht ausschließlich mit Verfahren rund um die Anerkennung von Schwerbehinderungen und sind deutschlandweit tätig.
Stichworte hierzu sind: Grad der Behinderung, GdB, Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, Einschränkung, Merkzeichen, Behindertenausweis und Anerkennung als Schwerbehinderter. Zu diesen Themen haben wir für Sie auf diesen Internetseiten einige Informationen bereitgestellt.
Unter Vorteile finden Sie eine Liste der Maßnahmen, mit denen versucht wird bestehende Nachteile von Behinderten auszugleichen.
Unter Ausweis finden Sie eine Erklärung der einzelnen sog. Merkzeichen auf Schwerbehindertenausweisen.
Unter Förderungen finden Sie Hinweise auf Möglichkeiten, wie z.B. der Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet werden kann und welche Zuschüsse für die Einstellung eines Behinderten gezahlt werden können.
Die Seite Antragstellung enthält Hinweise zu Formalitäten im Rahmen des Erstantrages.
Unter Widerspruchsverfahren finden Sie Informationen zum Ablauf nach Antragstellung.
Die Seite Gerichtliches Verfahren schildert den Ablauf eines sozialgerichtlichen Verfahrens.
Noch ein Hinweis: Die Angaben auf diesen Seiten sind sorgfältig geprüft. Fehler sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen. Die umfangreichsten Informationen können eine persönliche, auf den Einzelfall bezogene Beratung nicht ersetzen.
Wenn Sie Fragen zu diesen Seiten oder dem Thema Anerkennung von (Schwer)Behinderungen haben, rufen Sie uns an unter
02191 46 36 73 0
oder senden Sie uns eine Email an
Instruktive Informationen über die Stellung der Anwälte im Rechtswesen finden Sie hier: Artikel bei Wikipedia Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer
In Suchmaschinen finden Sie diese Seiten auch unter den Begriffen: Rechtsanwalt, Sozialrecht, Anerkennung, Schwerbehinderung, Grad der Behinderung, GdB, MdE, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen, Sozialgericht.
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