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KOSTEN

Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Es herrscht noch immer der Irrglaube vor, die Dienstleistungen eines Anwaltes seien überteuert und die Beratung bei einem Anwalt wäre mit hohen Kosten verbunden.
Das ist natürlich nicht der Fall.


 

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Eine anwaltliche Erstberatung können wir Ihnen im Bereich des Schwerbehindertenrechtes für 89,- € anbieten. Hierfür erhalten sie eine umfassende mündliche und/oder schriftliche Beratung, die Hand und Fuß hat.



Weitere Gebühren

In den übrigen Fällen, also wenn wir Sie vor den Sozialgerichten oder gegenüber den Versorgungsämtern vertreten, rechnen wir unsere Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich und persönlich über mögliche Kosten eines Prozesses oder eines außergerichtlichen Vorgehens. Sprechen Sie uns einfach an !

In den allermeisten Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Tätigkeit. Gerne fragen wir für Sie bei Ihrer Versicherung diesbezüglich an. Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit im Rahmen der sog. Prozesskostenhilfe (PKH) die Kosten einer eventuellen Klage nicht selber tragen zu müssen. Gerne beraten wir Sie über die bestehenden Möglichkeiten.


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